Informationen zum Corona-Virus im Harz

Liebe Gäste,

die Eindämmungsverordnung gilt ab 03. April 2022.

Bitte beachten Sie,
es gibt derzeit keine Einschränkungen, alles geöffnet. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten.

Ausnahme des öffentlichen Nahverkehrs sowie im Flugverkehr gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht oder/und eine Testpflicht bzw. die Anwendung von 3G oder 2G bis hin zu 2Gplus vorgesehen werden.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Eine Bitte an alle Natur- und Wanderfreunde:

Achten Sie beim Betreten der Wälder auf sich selbst und andere.

  • Bitte beachten Sie unbedingt die Regeln der Waldbrandvermeidung
  • Parken Sie nicht auf trockenen Grasflächen oder Waldwegen
  • Grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen
  • Halten Sie Rettungswege unbedingt frei

Halten Sie Abstandsregelungen ein, denken Sie an Ihre Maske und Bitte nehmen Sie Ihren Müll wieder mit nach Hause.
Die Natur und die Tierwelt werden es Ihnen danken.

Unsere Testmöglichkeiten im Harz

In den einzelnen Landkreisen des Harzes werden an zahlreichen Standorten kostenfreie Schnelltests auf das Corona-Virus angeboten. In einigen Regionen werden die Nachweise über das Testergebnis für Restaurantbesuche und Einkaufsmöglichkeiten benötigt. In der Regel werden die Tests nach Terminvereinbarung in Testzentren, -stationen sowie bei Ärzten und Apotheken durchgeführt und sind 24 Stunden gültig.

Zu den kostenlosen Testmöglichkeiten in Ihrem Landreis:

Reisen in Deutschland

Aktuelle Fallzahlen des RKI – Robert Koch-Institut

Aktuelle Zahlen über alle Landkreise in Deutschland

Lockerungen und Einschränkungen im Überblick

Ein Infoangebot des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes