Versicherungen bei DaviGenda

Hotelstornoschutz mit der Allianz Travel

Unsere Mietobjektversicherungen erstatten Ihnen die Stornogebühren von Ferienhäusern, Hotels, Appartements und anderen Unterkünften, wenn Sie nicht reisen können. Möchten Sie nur Ihre Unterkunft versichern, weil sie zum Beispiel mit dem Auto anreisen? Dann sind diese Reiserücktrittsversicherungen die richtige Wahl für Sie.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung für Ferienwohnungen und Co. können Sie folgende Mietobjekte in Ihrem Urlaub versichern:
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Airbnb-Wohnungen, Hotelzimmer
Wohnmobile, Wohnwagen und Campingplätze, Skihütten, Hausboote, Fährpassagen und Autoreisezüge

NEU: Wir übernehmen sowohl bei Einzel- und Jahresversicherungen die Kosten bei persönlicher Quarantäne.

Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können.

Wir nennen Ihnen zudem Ärzte und Krankenhäuser in Ihrer Nähe, wenn Sie krank im Urlaub werden.

Neben dem Stornoschutz beinhaltet unsere Reiserücktrittsversicherung eine Reise-Assistance.

So beraten wir Sie während der Planungsphase zur politischen Sicherheit und medizinischen Situation im Reiseland.

Wir leisten weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.

NEU: Wir übernehmen jetzt zusätzlich die Kosten bei persönlicher Quarantäne.

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.

Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss bei uns bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Allerdings sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die sich ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ereignen.

Findet Ihre Reise in 29 Tagen oder früher statt, muss der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.

Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.

Was ist versichert?

Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie Covid-19

Persönliche Quarantäne

Unfall

Tod

Schwangerschaft

Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder eine vorsätzliche Straftat Dritter

Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung

Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung

Was ist nicht versichert?

Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden

Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt

Suchterkrankungen

Quarantäne-Anordnungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,–

Es kann viel passieren, dass Sie Ihre Reise absagen müssen:

Sie werden unerwartet krank oder verletzen sich und können nicht reisen.

Ein Angehöriger wird unerwartet krank oder stirbt.

Sie bekommen eine Unverträglichkeit auf eine Impfung, die Sie für Ihr Reiseziel benötigen.

Sie wechseln unerwartet den Job.

Sie bekommen eine Unverträglichkeit auf eine Impfung, die Sie für Ihr Reiseziel benötigen.

Das alles gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre versicherten Mitreisenden.